ROM-Charge Ladeinfrastruktur
ROM-CHARGE Grundlagen
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ROM-Charge Grundlagen
Seit Februar 2021 ist das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft.
Laut dieser verbindlichen Vorgabe gilt, dass bei Wohn- gebäuden ab dem sechsten Stellplatz, jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden muss. Bei Nichtwohngebäuden ist ab dem siebten Stellplatz verpflichtend, dass jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet ist und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt vorhanden sein muss.
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Wie wird geladen ? AC oder DC? Viele Fragen im Vorfeld
Unabhängig, ob die Ladeinfrastruktur als AC-Station (Normalladesäule) oder als DC-Station (Schnellladeeinheit) ausgeführt werden soll, oder ob die Entscheidung für das Fabrikat der Station bereits gefallen ist, wir haben die flexible und nachhaltige Lösung für Ihre Netzinfrastruktur.
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Das System von ROMOLD für die Elektromobilität
• individuelle Planungsberatung inkl. Systemerstellung
• Komplettsystem zur Stromversorgung durch den ROMOLD Kabelschacht Typ ROM-Box
- mit dem universellen Ladesäulen Fundament aus dem Hause hauff-technik
- mit individuellen Fundamentlösungen für unterschiedliche Ladestationen
• mit allen Leerrohrlösungen und Ladestationen kombinier- und erweiterbar
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Möglichkeiten der E-Mobilität
• private / nicht öffentliche Ladepunkte
• gewerbliche / öffentliche Ladepunkte
