ROM-Charge Ladeinfrastruktur


ROM-CHARGE Grundlagen

  • ROM-Charge Grundlagen

    Seit Februar 2021 ist das Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) in Kraft. 

    Laut dieser verbindlichen Vorgabe gilt, dass bei Wohn- gebäuden ab dem sechsten Stellplatz, jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden muss. Bei Nichtwohngebäuden ist ab dem siebten Stellplatz verpflichtend, dass jeder dritte Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet ist und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt vorhanden sein muss.

  • Wie wird geladen ? AC oder DC? Viele Fragen im Vorfeld

    Unabhängig, ob die Ladeinfrastruktur als AC-Station (Normalladesäule) oder als DC-Station (Schnellladeeinheit) ausgeführt werden soll, oder ob die Entscheidung für das Fabrikat der Station bereits gefallen ist, wir haben die flexible und nachhaltige Lösung für Ihre Netzinfrastruktur.

  • Das System von ROMOLD für die Elektromobilität

      individuelle Planungsberatung inkl. Systemerstellung

      Komplettsystem zur Stromversorgung durch den ROMOLD Kabelschacht Typ ROM-Box 

    -  mit dem universellen Ladesäulen Fundament aus dem Hause hauff-technik

    -  mit individuellen Fundamentlösungen für unterschiedliche Ladestationen

      mit allen Leerrohrlösungen und Ladestationen kombinier- und erweiterbar

  • Möglichkeiten der E-Mobilität

      private / nicht öffentliche Ladepunkte

      gewerbliche / öffentliche Ladepunkte